Immobilienkauf in Spanien

Wie läuft der Immobilienkauf in Spanien ab?

In der Regel folgt der Kauf vier Schritten: Reservierungsvertrag, privater Kaufvertrag (contrato de arras) mit Anzahlung von meist 10 %, Beurkundung der escritura pública beim Notar und Eintragung ins Grundbuch (Registro de la Propiedad). Caballoria-Immo begleitet Sie auf Deutsch durch alle Schritte.

Brauche ich eine NIE-Nummer, um in Spanien eine Immobilie zu kaufen?

Ja. Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist die steuerliche Identifikationsnummer für Ausländer und zwingend für Kauf, Notartermin und Grundbucheintrag. Sie wird bei der spanischen Polizei oder einem Konsulat beantragt.

Können auch Ausländer ohne Wohnsitz in Spanien eine Immobilie kaufen?

Ja, es gibt keine Beschränkungen für EU- oder Nicht-EU-Bürger. Benötigt werden im Wesentlichen eine NIE-Nummer und ein spanisches Bankkonto. Caballoria-Immo unterstützt bei der Vorbereitung.

Wie lange dauert ein Immobilienkauf in Spanien?

Vom Reservierungsvertrag bis zur Beurkundung vergehen meist 4 bis 8 Wochen, abhängig von Finanzierung, NIE-Beschaffung und der rechtlichen Prüfung der Immobilie.

Kosten, Steuern & Maklercourtage

Mit welchen Kaufnebenkosten muss ich in Spanien rechnen?

Je nach Region und Objekt etwa 10 bis 14 % zusätzlich zum Kaufpreis — für Grunderwerbsteuer bzw. IVA, Notar, Grundbuch, Gestoría und gegebenenfalls Anwalt. Eine ausführliche Aufstellung finden Sie in unserem Magazin-Artikel zu den Kaufnebenkosten.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer (ITP) in Spanien?

Die ITP fällt beim Kauf von Bestandsimmobilien an und wird von der jeweiligen Region festgelegt — aktuell etwa zwischen 6 % und 11 %. Bei Neubau gelten stattdessen 10 % IVA plus rund 1 bis 1,5 % AJD.

Wie hoch ist die Maklercourtage bei Caballoria-Immo?

Die Maklercourtage beträgt 4 % des Kaufpreises. Sie ist im angegebenen Komplettpreis bereits enthalten — Sie sehen also direkt den Gesamtbetrag inklusive 4 % Maklercourtage.

Was bedeutet „Komplettpreis inkl. 4 % Maklercourtage"?

Wir zeigen bei jedem Objekt den Endpreis inklusive unserer Courtage. So entstehen keine versteckten Vermittlungskosten; nur die staatlichen Kaufnebenkosten wie Steuern und Notar kommen separat hinzu.

Pferdeimmobilien & Tierhaltung

Worauf muss ich bei einer Pferdeimmobilie in Spanien achten?

Wichtig sind ausreichend eingezäunte Weidefläche, Wasserversorgung (eigener Brunnen oder Anschluss), vorhandene oder genehmigungsfähige Stallungen sowie der rechtliche Status des Grundstücks. Caballoria-Immo filtert gezielt nach diesen Kriterien.

Was ist der Código REGA und brauche ich ihn?

Der Código REGA (Registro General de Explotaciones Ganaderas) ist die offizielle Registrierung einer Tierhaltung in Spanien. Wer Pferde dauerhaft hält, muss die Haltung registrieren. Wir begleiten Sie bei der Beantragung. Mehr dazu im Magazin-Artikel zum Código REGA.

Kann ich mit meinen Pferden oder Hunden nach Spanien auswandern?

Ja. Für den Transport von Pferden und Hunden gelten EU-Vorgaben, unter anderem Equidenpass bzw. EU-Heimtierausweis, Mikrochip und Impfungen. Details im Magazin-Artikel zum Auswandern mit Pferd.

Was bedeutet „Land mit Lizenz für Pferdehaltung"?

Nicht jedes Grundstück ist automatisch für die Pferdehaltung zugelassen. Gemeint ist Land, auf dem die Tierhaltung baurechtlich und über den Código REGA legalisiert ist oder legalisiert werden kann. Wir prüfen das vorab.

Grundstücke & Agrarflächen

Was ist der Unterschied zwischen „rústico" und „urbano"?

Suelo rústico ist ländliches bzw. landwirtschaftliches Land mit eingeschränkten Baurechten, suelo urbano ist erschlossenes Bauland im Ortsbereich. Für Fincas und Agrarflächen ist meist rústico relevant.

Darf ich auf einem landwirtschaftlichen Grundstück (rústico) wohnen oder bauen?

Das hängt von Region, Grundstücksgröße und vorhandenen Gebäuden ab. Oft sind Bestandsgebäude bewohnbar oder legalisierbar, Neubau ist stark reglementiert. Wir klären die Bewohnbarkeit (cédula de habitabilidad) vor dem Kauf.

Wofür eignen sich Agrarflächen und Olivenplantagen?

Für Selbstversorgung, Oliven- und Mandelproduktion, Weide und Auslauf für Tiere oder als Wertanlage. Viele unserer Agrarflächen verfügen über Bewässerung und bestehende Kulturen.

Finanzierung & Recht

Kann ich als Ausländer in Spanien eine Finanzierung bekommen?

Ja, spanische Banken finanzieren auch Nicht-Residenten, meist bis etwa 60 bis 70 % des Kaufwertes. Voraussetzung sind unter anderem Bonitätsnachweise. Eine frühzeitige Klärung empfiehlt sich.

Brauche ich einen Anwalt beim Immobilienkauf in Spanien?

Empfehlenswert ja. Ein unabhängiger Anwalt prüft Eigentumsverhältnisse, Lasten und Genehmigungen wie die nota simple und Baugenehmigungen. Caballoria-Immo arbeitet mit erfahrenen Ansprechpartnern zusammen.

Was ist eine „nota simple"?

Die nota simple ist ein Auszug aus dem spanischen Grundbuch. Sie zeigt Eigentümer, Größe, Belastungen und Hypotheken einer Immobilie und ist Grundlage der rechtlichen Prüfung vor dem Kauf.

Service, Regionen & Kontakt

Bietet Caballoria-Immo auch Mietobjekte an?

Ja, neben Kaufobjekten vermitteln wir ausgewählte Mietobjekte. Diese sind in der Objektsuche mit „Zur Miete" gekennzeichnet und zeigen den monatlichen Mietpreis.

In welchen Regionen ist Caballoria-Immo tätig?

Schwerpunkt sind Katalonien und die Costa Dorada (Tarragona, Barcelona), dazu Castellón und Valencia — sowie ausgewählte Objekte in weiteren Regionen Spaniens.

Begleitet Caballoria-Immo den gesamten Kaufprozess?

Ja. Von der persönlichen Objektauswahl über Besichtigung, rechtliche Prüfung und Notartermin bis zur Übergabe begleiten wir Sie auf Deutsch, English und Español.

Wie kann ich Caballoria-Immo kontaktieren?

Telefonisch unter +34 613 92 84 08 oder per E-Mail an info@caballoria-immo.com. Gern beraten wir Sie unverbindlich zu passenden Objekten.

Stand: Juni 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Steuersätze und Vorschriften können sich je nach Region und Zeitpunkt ändern.